Eine schlechte Abiturnote verbaut normalerweise den Weg zum Traumstudium. Mit 3,5 schafft man es nicht über die Numerus-Clausus-Hürde in Medizin. Das ist besonders ärgerlich, wenn andere Studienfächer nicht in Frage kommen: Papa Zahnarzt, Sohn Zahnarzt. Der Karriereweg des Filius ist von langer Hand geplant – und jetzt das!
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Verzagen muss die Doktoren-Familie trotzdem nicht. Ein Blick in den Anzeigenteil des deutschen Ärzteblatts kann Abhilfe schaffen, denn dort werben Anwaltskanzleien mit ihrer „Kernkompetenz“: „Absage durch Hochschule oder ZVS? Klagen Sie einen Studienplatz ein!“ oder „Praxisnachfolge für Sohn oder Tochter? Unabhängig von Abiturnote? Wir vertreten Sie mit langjähriger Erfahrung erfolgreich bundesweit in Studienplatzklagen“.
Jedes Jahr ziehen einige tausend Abiturienten gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschulen oder der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vor Gericht. Die meisten Klagen betreffen die Human- und die Zahnmedizin sowie die Psychologie. Seitdem die Zahl der NC-Fächer steigt, bekommen es auch andere Fachrichtungen mit Gerichten zu tun – seit neustem auch einige Lehramtsstudiengänge.
Bei den Klagen, die von den Gerichten in der Regel als Sammelklagen behandelt werden (die Juristen sprechen von „Zulassungskampagnen“), dreht sich alles um die eine Frage: ist die Lehrkapazizät der beklagten Hochschule tatsächlich ausgeschöpft, oder gibt es – rein rechnerisch – doch noch freie Plätze?
Zwar kann theoretisch jeder abgelehnte Bewerber versuchen, seinen Studienplatz auch ohne Anwalt einzuklagen. Allerdings vermindert das die Erfolgschancen, so dass in der Regel nur gut betuchte Studenten den Klageweg beschreiten. „Unsere Klientel ist finanzkräftig“, heißt es in einer Bamberger Anwaltskanzlei, die mit Studienplatzklagen gutes Geld verdient. Ein Anwalt einer einschlägigen Kanzlei aus Berlin räumt unumwunden ein: „Nach dem Noten-NC kommt der soziale NC. Wer kein Geld hat, klagt meistens auch nicht.“
Ein paar tausend Euro müssen Studenten nach Angaben von Anwälten hinblättern, um den gewünschten Studienplatz doch noch zu ergattern. Aber eine Erfolgs-Garantie gibt es nicht, und wer verliert, der riskiert, auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.
Das wird vor allem dann teuer, wenn die Universitäten eigene Rechtsanwälte für die Studienplatzklagen beschäftigen. Dazu gehen mittlerweile immer mehr Hochschulen über (etwa die Universitäten in Berlin und Frankfurt am Main), weil die eigenen Rechtsabteilungen mit der Flut von Klagen überfordert sind.
Auch die Verwaltungsgerichte, bei denen die Verfahren anhängig sind, stöhnen hinter vorgehaltener Hand seit Jahren über die Zulassungskampagnen. Allein das Verwaltungsgericht Berlin hat drei Kammern, die sich fast ausschließlich mit diesen Verfahren befassen. Andererseits hält man dort das Anliegen der klagenden Studenten für legitim, weil sie ein Recht auf freie Wahl von Ausbildung und Beruf haben: „Wir überprüfen hier ein Grundrecht. Das nehme ich sehr ernst“, sagt Candida Mager, Vorsitzende Richterin der Zulassungskammer am Verwaltungsgericht Berlin. Sie kennt die Zulassungsklagen bereits seit den 70er Jahren. Seitdem sei das Verfahren der Kapazitätsberechnung „immer komplizierter“ geworden, sagt sie.
Die Gerichte sind übrigens nicht nur mit Zulassungsklagen beschäftigt, sondern dort gehen auch Prüfungsklagen ein – und zwar, so hört man, häufig von denen, die bereits erfolgreich ihre Immatrikulation erstritten haben. Wenn Justitia schon am Anfang des Studiums geholfen hat, warum sollte sie dann nicht auch für einen erfolgreichen Abschluss sorgen?
Der Direktor des Instituts für Biophysik an der Frankfurter Universität, Professor Werner Mäntele, kann davon ein Lied singen. „Die Schreiben der Anwälte, die mir das Prüfungsamt mit der Bitte um Stellungnahme zuleitet, füllen inzwischen ganze Ordner“, sagt Mäntele, der seine Zeit lieber in die Forschung und Betreuung von Studenten investieren würde, anstatt Stellungnahmen für Advocaten zu verfassen.
Manchmal sei der Unterhaltungswert der Schreiben sehr hoch, unkt der Wissenschaftler. Einmal warf ihm ein Anwalt vor, er sei am späten Nachmittag vom vielen Prüfen schon so erschöpft – und deshalb zur korrekten Notengebung völlig unfähig gewesen.
An Mänteles Institut macht schon die Bezeichnung „Gerichtsmediziner“ für die eingeklagten Studenten die Runde. Wie erfolgreich die angehenden Ärzte und Zahnärzte ihr Studium absolvieren, kann Mäntele zwar nicht genau sagen. Aber ganz ohne Belang findet er die Abiturnote nicht: „Natürlich werden Einserkandidaten nicht automatisch die besseren Ärzte. Aber eine gute Note sagt immerhin aus, dass jemand mit Lernstrukturen umgehen kann.“ Für das Medizinstudium sei das eine wichtige Voraussetzung, sagt Mäntele.
Kritik an den Klageverfahren und am antiquierten Zulassungsrecht gibt es mittlerweile von allein Seiten. Doch Studienplatzklagen wird es wohl auch nach den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Änderungen am Zulassungsverfahren geben.
„Das System erhält sich selbst, weil viele davon profitieren“, sagt ein Insider, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte: Für die Anwälte beider Seiten ist der umgangene NC ein äußerst lukratives Geschäft. Die Hochschulen sind froh, dass sie den Ärger los sind, und die überlasteten Verwaltungsrichter, die die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen Semester für Semester neu prüfen müssen, dürfen sich zu hochschulpolitischen Dingen nicht äußern.
Auch die Studenten schweigen, wenn sie ihren Wunschstudienplatz erst einmal haben: In Papas Zahnarztpraxis fragt später niemand mehr, ob der Junior den NC geschafft hat oder nicht.