Stellungnahme auf dem Ärztetag zur E-Card

By YODA

Ausgezeichneter Beitrag von Dr. Axel Brunngraber, Hannover, zur E-Card auf dem Ärztetag in Ulm, den wir in ungekürzter unkommentierter Ausführung hier einstellen wollen!

Auszug aus der Aussprache zum Tagesordnungspunkt IV
des 111. Deutschen Ärztetages 2008 in Ulm

„Dr. Frank-Ulrich Montgomery: Herr Brunngraber, Sie haben das Wort.
Dr. Axel Brunngraber, Hannover: Guten Morgen, Herr Vizepräsident, sehr geehrter
Tagungsleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte an den Vorredner
anknüpfen und sage: wir danken für das Papier, das vom Vorstand vorgelegt
worden ist. Man hat sich die Mühe gemacht, die vielen Argumente, die wir voriges
Jahr in Münster vorgetragen hatten und die kritische Teile der Ärzteschaft, die sich
diesem Projekt nicht ohne Wenn und Aber anschließen wollen, in diesem Jahr auch
weiterentwickelt haben – man hat unsere kritischen Argumente vorgetragen,
zusammengetragen, man hat sie aber leider nicht zur Blüte ihrer Argumentationsline
fortgetragen.
Was wir in der Zwischenzeit sehr ärgerlich fanden – und das, muss ich sagen, finde
ich nicht sehr fair: dass die Apologeten – oder sagen wir mal: die Anwälte – dieses ja
von außen an die Ärzteschaft herangetragenen und uns Ärzten zur Unterschrift
vorgelegten Projektes, dass diese Verteidiger dieses Systems immer sagen, die
Kritiker würden von völlig irren, hahnebüchenen Vorstellungen ausgehen. Ich
erachte es aber selbst für die Verteidiger des eCard-Systems als recht sinnlos, sich
einen eCard-Gegner auszudenken, der von A bis Z alles falsch verstanden hat,
und den dann vor dem Publikum abzuwatschen. So kommt man mit seinen
Argumenten sicher nicht voran…
(Beifall)
Ich möchte – ohne dem ersten Referenten zu nahe zu treten – hier doch einmal
vortragen – es ist ja eine Diskussion unter Ärzten und nicht unter Politikern: Was sind
Datenschützer? Datenschützer sind eben keine IT-Sicherheitsexperten wie etwa der
Chaos-Computer-Club oder gewerbliche, in der Wirtschaft tätige. Datenschützer sind
im Prinzip meistens Juristen, die die Aufgabe haben, die Übereinstimmung einer
Regelung wie etwa die der eCard mit übergeordneten Bundesgesetzen auf Deckung
zu überprüfen. Und dann – bei einer Nicht-Übereinstimmung – ihre Kritik zu üben.
Ich möchte sagen – wenn Sie das bitte als Scherz verstehen wollen – es wäre so, als
wenn Sie einen im befreundeten amerikanischen Staatssystem ja üblichen
„Elektrischen Stuhl“ von einem deutschen VDE-Ingenieur untersuchen lassen
würden. Auf CE, auf VDE-Tauglichkeit, TÜV Rheinland, auf – sagen wir mal –
antiallergene Beschichtung der Sitzfläche. Aber: die Frage, ob eigentlich die Tötung
eines Menschen auf dem Elektrischen Stuhl aufgrund von Strafgesetzen moralisch
überhaupt akzeptabel ist?
(Beifall)
Und da kommen wir! Und dann sagen wir dem VDE-Ingenieur natürlich: „Vielen Dank
für Ihre prima Arbeit. Sie haben Ihr Studium offenbar gut gemeistert. Aber jetzt
kommen wir, jetzt kommen die Ärzte!“ Und wir dürfen dieses ganze Projekt einzig
von da aus beurteilen, wir müssen es letzten Endes unterschreiben und anwenden.
Das ist das, was die Delegierten auch schließlich nachher mit ihrem Votum
bekräftigen müssen. Die Deutsche Ärzteschaft hat es in der Hand, der Bevölkerung
gegenüber zu sagen, das, was die Politik – wir wissen, wie diese Gesetze in der
Politik durchgepeitscht worden sind – was die Politik hier vorlegt, können das die
Ärzte mit ihrer Unterschrift verifizieren? Unseren Patienten sagen: „Das hat unseren
TÜV-Stempel, Sie können sich auf unser kritisches Urteil verlassen. Diese eCard ist
in Ordnung!“ Darüber müssen wir hier diskutieren, hierüber dann am Ende befinden.
Das wird uns abverlangt!
Ein nächster Punkt: hier wurde zwar von Tests durch die Ärzte geredet. Herr
Bartmann hat gesagt – da das ja auch nicht zu verheimlichen ist, es stand ja in allen
Zeitungen: die Test haben horrible Ergebnisse. Die Tests sind auch selber horribel!
Wir wissen z.B., dass die eCard-Kryptographie im Februar 2008 überhaupt erst
ausgeschrieben worden ist. Fragen Sie mich bitte nicht, was überhaupt getestet
worden ist. Es ist wie ein Auto, wo der Motor jetzt erst ausgeschrieben wird. Man sitzt
drin auf einem Verkehrsübungsplatz, guckt, ob der Scheibenwischer geht – was sind
denn das für Tests?!
(Beifall)
Aber selbst diese Tests haben gezeigt, dass der Scheibenwischer nicht einmal geht!
Das ist auch ein Testergebnis! – Und Herr Bartmann sagt „Diese negativen
Testergebnisse werden wir einarbeiten!“ Na klar. Aber am Ende nicht vielleicht den
Motor noch vergessen!
Meine Damen und Herren, wir fragen uns, warum der Kollege Meißner aus
Flensburg nicht eingeladen worden ist, hier als Testarzt zu reden. Warum z.B.
der Kollege Korsch aus Wolfsburg nicht eingeladen worden ist.
(Beifall)
Herr Meißner hat gesagt: „Wenn man diese Tests mitmacht, sieht man, dass wir hier
sehenden Auges das ganze System an die Wand fahren!“ Herr Korsch hat gesagt:
„Wenn dieses System so durchgesetzt wird, dann wird in 50 Prozent der Praxen das
Licht ausgehen. Man wird dann überhaupt keine Patienten mehr versorgen können!“
Das erfahren wir hier nicht. Sondern wir erfahren nur „Interessant! Diese Tests geben
uns wichtige Hinweise.“ Das finde ich wirklich zu mager!
Der nächste Punkt: Verlust des Schlüssels. Wenn diese eCard in den Jeans
mitgewaschen worden ist. Oder die Karte sonst wie verloren gegangen ist. Dann
kann es doch gar nicht sein, dass man diesen Datensatz jemals rekonstruiert. Wenn
es dafür einen Zweitschlüssel gäbe, dann haben wir doch keinen Datenschutz!
Lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen!
(Beifall)
Zum „USB-Backup“. Das USB-Stick-System – das ich nicht befürworten möchte, das
ich aber als ernst zu nehmende alternative Anwendung ansehen möchte – dass das
System kein Backup hätte, das ist doch unglaublich! Das Backup liegt in den Praxen,
in unseren Akten! Wenn diese USB-Sticks verloren gehen, dann rekonstruieren wir
aus unseren Dokumentationen, die doch primär wir haben. Es ist doch nicht so, dass
die Arztakte jetzt auf den zentralen Servern geführt wird. Sie wird ja weiter in
unserer Praxis geführt. Also das erscheint mir als ein falsches, untaugliches
Argument!
Auch das Argument, dass die Privatwirtschaft – Herr Henke hatte ich letztes Jahr in
etwa gesagt: „Wenn wir hier negativ urteilen, dann schlägt sich BIG IT auf die
Schenkel!“ Das ist doch ein Pseudoargument! Der Witz ist doch, dass Microsoft und
Google gar nicht in der Lage wären, an die erforderlichen Daten heranzukommen.
Gerade das staatlich verordnete, alle Patienten gesetzlich verpflichtende System
einer globalen Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten einer
Gesamtpopulation, das macht doch die Sache für die Wirtschaft erst interessant.
Deswegen muß ich sagen, bei wirklicher Kenntnis der Fakten und des Marktes sind
das zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Ich möchte Ihnen jetzt ein anderes Argument vortragen. Wenn Sie ein gemütliches
kleines Eigenheim bewohnen und Sie sitzen mit Ihren Kindern im Herbst am Kamin.
Und Sie finden am nächsten Tag einen Brief im Briefkasten, Sie sollen diesen
Kamin jetzt in eine kleine thermonukleare Brennanlage umstellen lassen. Weil
man nicht wüsste, ob es künftig überhaupt noch Brennstoff gäbe. Und weil alle
anderen es auch so machen. Sie müssen Dosimeter tragen, Sie müssen Ihr Haus
mit Bleiwänden nachrüsten, Sie müssen eine funktionsfähige Zugangskontrolle im
ganzen Haus realisieren. Weil Sie mit thermonuklearen Brennstoffen natürlich auch
im kleinen Maßstab nicht umgehen können wie mit Kaminscheiten!
Wir sehen den Sinn dieser komischen Regelung mit einer eCard überhaupt
nicht ein! Die Patienten werden von uns untersucht, die Untersuchungen werden
dokumentiert. Die viel beklagten Schnittstellenprobleme zwischen Praxis und Klinik
haben wir doch seit Jahrzehnten bewältigt.
(Beifall)
Wir Niedergelasssenen müssen sogar feststellen, dass wir augrund anderer Eingriffe
wie DRGs seit Jahren in ihrer Qualität immer weiter abnehmende Arztbriefe
bekommen. Der Arbeitsdruck und die Personalverdünnung in den Krankenhäusern
führen dazu, dass die Informationsqualität abnimmt. Ob die uns nun auf Papier oder
auf einem USB-Stick oder über einen Zentral-Server geliefert werden, das ist doch
eigentlich Wischwerk! Es geht doch primär um die Qualität der ärztlichen Arbeit,
die dahinter steckt.
(Beifall)
Ich möchte mir auch ersparen, auf viele eingestreute Worte einzugehen, die ich als
anmaßend finde! Herr Weichert hat gesagt, man würde hämisch darauf reagieren,
wenn die Rollout-Termine ständig platzen. Also ich denke, wenn einem meiner
Patienten der OP-Termin dreimal platzt – und er und seine Familie haben sich darauf
eingestellt, dass er nun am Dienstag laparotomiert wird. Dann ist das doch keine
Häme, sondern es ist wirklich eine echte Enttäuschung und Angst vor einem
System, das nicht einmal seine Termine halten kann. Das ist doch nicht hämisch,
wenn wir das kritisieren! Wenn wir Ärzte das nicht kritisieren würden, was wären wir
denn für Untergebene ohne Selbstbewusstsein, dass wir alles akzeptieren müssen.
Wir müssen unsere Termine ja auch einhalten!
Zur individuellen Zustimmung durch den Patienten. Herr Weichert hat gesagt, wir
hätten ja ein modernes Gesundheitssystem. Dass der Patient nach ärztlicher
Auffassung oft nicht selbstbestimmt sondern vielmehr krank sei, das würde dazu im
Widerspruch stehen. O.k., vermutlich haben wir ja ein modernes Gesundheitssystem.
Zum größten Teil sicher auch deswegen, weil wir das als Ärzte selber geschaffen
haben. Und nicht, weil uns der Staat ein solches überlassen hätte. Aber, wir haben
immer noch „alte“ Patienten, Menschen, die einen genetischen Satz besitzen, der
Millionen Jahre alt ist. Und die mit Instinkten und archaischen Verhaltensmustern
ausgestattet sind. Dazu kommen das Altern und nachlassende geistige Kräfte – ich
darf an den gestrigen Tag erinnern, wo wir all das ja auf einem ausgezeichneten
Niveau diskutiert haben. Diesen Patienten PIN-Codes und juristisch haltbare
Willensentscheidungen abzuverlangen ist doch wirklich Unsinn! Das widerspricht
doch unserer gesamten Berufserfahrung! Das können uns doch nur Juristen
erzählen, dass wir in der Lage sein müßten, von den Patienten rechtsgültige
Einwilligungen zu erwirken.
(Beifall)
Wenn Sie die Standespresse verfolgt haben: ein Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten
hat im DÄB vor einigen Nummern verlautbart, der Patient
müsste seine Einwilligung ja lediglich „konkludent“ erteilen. Sie wissen
vielleicht nicht – ich bin seit vielen Jahren als Arztrechtler Richter am Sozialgericht –
was „konkludent“ bedeutet. Konkludent bedeutet, Sie haben nicht etwa eine
Einwilligung wie beim Unterschreiben eines Vertrages mehr zu leisten. Sondern man
beobachtet an Ihnen bestimmte Verhaltensweisen: Sie überreichen z.B. Ihre Karte
und Sie tippen einen Code ein. Diese beiden Verhaltenselemente – sagt der Jurist –
hätte man ja nicht gemacht, wenn man das nicht gewollt hätte. Sie haben auf diese
Weise konkludent eine Einwilligung erteilt! Das ist doch Wegelagerei! Das kann
man doch wirklich nicht als Maßstab für eine rechtsgültige Einwilligung akzeptieren!
(Beifall)
(An die Tagungsleitung gewandt) Zur Redezeit: auf dem letzten Ärztetag in Münster
bin ich gleich das erste Opfer einer 3-Minuten-Redezeitbegrenzung gewesen. Ich
sehe heute darin einen gewissen, kleinen Ausgleich.
(Beifall)
Aber ich werde versuchen, das nicht zu missbrauchen!
Nun zur Frage der Kosten: meine Damen und Herren, Sie haben es doch alle
gelesen, dass in Großbritannien ein – zwar strukturell etwas anderes – das gleiche
Ziel verfolgendes IT-Konzept bei Kosten von ca. 30 Mrd. Euro abgebrochen worden
ist. Wie will man da uns erzählen, dass es bei uns 1,5 Mrd. kosten soll?!
Fragezeichen! Doppelpunkt!
Ich erzähle es Ihnen.
Nach der großsprecherischen Auftretensweise „Wir werden Euch ein System
entwickeln wie den Transrapid. Das hat die Welt noch nicht gesehen! Aus
Deutschland kommt nun wieder das Licht!“ mußte man feststellen, das tatsächlich
nichts funktioniert. Und so hat man plötzlich das modulare der Einführung
System erfunden: die Salami-Taktik. Wir bekommen also für 1,5 bis 5 Mrd. Euro
ein System, das die bisherige KVK simuliert! Das heißt der gleiche Datensatz. Die
Computer tun auch nichts anderes, die Karte wird nur freigeschaltet für die
Funktionen, die mit der KVK identisch sind. Und dass diese KVK-Simulation – oder
Emulation, wie die Computer-Experten sagen – ungefährlich ist, glaub´ ich auch.
Wenn Sie über einer Stadt eine Hiroshima-Bombe ohne thermonuklearen Inhalt
abwerfen, da wird zunächst nur ein Blechschaden passieren. Das eine ist doch eine
Vorläufertestung von dem anderen! (Beifall) Wir kriegen eine trojanisches
Pferd, wir kriegen es für 4 bis 5 Mrd. und mit Störung unserer Praxisabläufe!
Und ich bitte hier die Klinikkollegen, sich das auch wirklich anzuhören. Denn
viele von Ihnen oder zumindest von Ihren Untergebenen werden auch einmal
Praxiskollegen sein – das hoffe ich, damit der ambulante Bereich nicht abstirbt. Das
wird also auch Sie betreffen. Das heißt, auch der Klinikkollege, der hier heute
Delegierter ist, hat ebenfalls ein Mandat auf dieser – vordergründig vorwiegend die
Niedergelassenen betreffenden – Ebene mitzudenken und mitzustimmen. Wir
bekommen also ein trojanisches Pferd ohne Füllung, in das dann später
verschiedene Funktionen nachgeschaltet werden können. Über die dann nicht
mehr die Ärztetage weiter entscheiden können! Das Ding ist dann drin und wird
freigeschaltet. (Beifall) Sie kennen das vielleicht von premiere oder
ähnlichen Boxen, wo unbemerkt und ohne Ihr Zutun die Software upgedatet wird.
Und so haben Sie praktisch einen kleinen Roboter in ihrem Haushalt, der für seine
Auftraggeber Schaltungen vornimmt. Das können wir dann überhaupt nicht mehr
kontrollieren!
Dr. Frank-Ulrich Montgomery (unterbrochen durch anhaltende Buhrufe des
Plenums): Herr Brunngraber, gestatten Sie mir ganz kurz: zwar haben wir keine
Redezeit-begrenzung. Paragraph 13 unserer Geschäftsordnung sieht aber vor, dass
die Redezeit in der Regel nicht länger als 10 Minuten betragen soll. Lesen Sie § 13
der Geschäftsordnung. Nach meiner Uhr sind neun Minuten um und ich bitte Herrn
Brunngraber, § 13 der Geschäftsordnung zu beachten.
Dr. Axel Brunngraber, Hannover: Herr Präsident, Herr Montgomery, ich danke
Ihnen für den Hinweis. Der Blick in die Vorschriften hat häufig geholfen. Ich will es
versuchen zu berücksichtigen. „In der Regel“ heißt natürlich juristisch „Es ist nicht
bindend“.
(Beifall)
Und die Thematik – ich habe ja meine wesentlichen Punkte schon fast gebracht –
aber ich sage, die Thematik und auch die anstehende Entscheidung – es geht ja
hier nicht einfach darum, über die eCard nur zu reden. Sondern wir müssen nachher
die Hand heben, nicht zum Schwur, aber zur Entscheidung – rechtfertigen
sicherlich eine gewisse Ausführlichkeit. Insbesondere wenn wir hier einem Berg
von Argumenten, die zum Teil schon die Qualität von Pseudoargumenten gestreift
haben, abzuarbeiten haben. Durch die vorherigen Referate, möchte ich doch mal
bemerken!
(Beifall)
Ich möchte Ihnen also den Antrag IV-12 zu Herzen bringen, lesen Sie sich den noch
einmal genauer durch. Herr Prof. Kahlke u.a. haben auch in diesem Jahr gesagt „Wir
dürfen den erreichten Diskussionstand des letzten Jahres auf keinen Fall
zurücknehmen! Die zwölf Monate, die vergangen sind, zeigen, dass es alles noch
viel schlimmer ist als in Münster gesagt. Wir müssen diese Grenze halten und
eigentlich für die ärztliche freie Entscheidung Terrain dazu gewinnen! Das ist unsere
Aufgabe!“
In einem Aspekt möchte ich Herrn Prof. Hoppe für ein Argument danken. Für das
Hoppe´sche Bild, das wir hier zum Thema „Speckgürtel“1 gehört haben. Wir haben
gehört von „Gütesiegeln“, davon, dass wir IT-Audits in unserer Praxis veranstalten
müssen, Herr Prof. Hoppe, ich weiß nicht, ist das der dritte, vierte oder fünfte Gürtel?
Das ist wirklich genau das, was uns noch gefehlt hat in unserer Arbeit! Immer
weniger Ärzte, immer mehr Bürokratie, immer mehr IT, immer mehr Audits, immer
mehr Firmen, immer mehr Leute, die Hardware-Komponenten während der
laufenden Praxis auswechseln sollen.
Ich denke, das ist nicht mehr ein Speckgürtel, das ist wirklich Adipositas permagna!
Und das müssen wir hier durchbrechen!
Zehn Minuten knapp eingehalten? (tritt ab)
(lebhafter, anhaltender Beifall, Rufe: „Zugabe!“, Standing Ovations)
Dr. Frank-Ulrich Montgomery: Herr Brunngraber, der Applaus belegt, dass – hätten
Sie mich vorhin ausreden lassen – die Bestimmung des § 13 nämlich sagt … mit
Zustimmung der Mehrheit der Versammlung kann die Redezeit verlängert werden.
Sie haben es durch Ihren Applaus implizit so gestaltet. Ich danke Ihnen für diese
Wortmeldung.
Ulm, 23. Mai 2008
1 „Speckgürtel“: in etwa die Umlagerung des primär ärztliche Heilkunde Ausübenden durch
mehr oder weniger parasitäre Schichten von zunehmend fragwürdigen Partizipanten an
unserem Gesundheitssystem/ i.e. Zwischenhandel, Versicherungen, Berater usw.

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